Haftungsausschluss & Haftungsbegrenzung
Mit dem Betreten der Veranstaltung erkennt jeder Teilnehmer die nachfolgenden Bedingungen verbindlich an.
Allgemeiner Haftungsausschluss
Der Veranstalter, (Orgateam des Abiballs des Gymnasiums Wesermünde), seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nicht für Schäden, die dem Teilnehmer im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, es sei denn die Schäden beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters.
Personenschäden
Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung für Personenschäden ausgeschlossen.
Sach- und Vermögensschäden
Die Haftung für Sach- und Vermögensschäden wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
Diebstahl und Verlust von Gegenständen
Der Veranstalter übernimmt keine Obhutspflichten für mitgebrachte Gegenstände, Garderobe, Taschen, elektronische Geräte oder Wertsachen. Die Nutzung der Garderobe oder das Ablegen von Gegenständen im Veranstaltungsraum erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des Teilnehmers. Eine Haftung für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung durch Dritte wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Lebensmittel und Allergien
Der Veranstalter und das Catering-Personal bemühen sich um eine korrekte Kennzeichnung von Speisen und Getränken. Es kann jedoch keine Garantie für die vollständige Abwesenheit von Allergenen, Spuren von Nüssen, Gluten oder anderen unverträglichen Stoffen übernommen werden (Kreuzkontamination). Der Verzehr von Speisen und Getränken erfolgt auf eigene Gefahr. Teilnehmer mit bekannten Lebensmittelallergien sind verpflichtet, sich vor dem Verzehr eigenständig beim Servicepersonal zu informieren oder auf den Verzehr unsicherer Speisen zu verzichten. Eine Haftung für allergische Reaktionen, Unwohlsein oder Lebensmittelvergiftungen wird ausgeschlossen.
Einhaltung der Hausordnung
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Hausordnung der „Talya Saalvermietung GmbH" sowie sämtliche Weisungen des Veranstalters und des Sicherheitspersonals strikt zu befolgen. Verstöße können zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung führen, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht.
Gesetzliche Bestimmungen
Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung aller geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Jugendschutzgesetzes (JuSchG), des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und der geltenden Brandschutzverordnungen.
Das Mitbringen von eigenen Spirituosen ist nicht gestattet; ausschließlich die vor Ort angebotenen Getränke dürfen konsumiert werden.
Das Mitbringen und der Konsum von illegalen Drogen sind strengstens untersagt und führen zum sofortigen Verweis sowie zur Anzeige bei den Behörden.
Das Rauchen ist nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen gestattet.
Haftung des Teilnehmers (Freistellung)
Der Teilnehmer haftet für alle von ihm schuldhaft verursachten Schäden am Veranstaltungsort, an der Einrichtung, an technischem Equipment oder an Eigentum Dritter.
Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter frei, die durch sein schuldhaftes Verhalten verursacht wurden.
Respektvolles Verhalten
Jede Form von Gewalt, Belästigung, Diskriminierung oder aggressivem Verhalten wird nicht toleriert. Der Veranstalter behält sich das Hausrecht vor, Personen, die den Ablauf der Veranstaltung stören oder andere Gäste gefährden, des Saales zu verweisen.
Eltern haften für ihre Kinder
Eltern oder Erziehungsberechtigte haften für ihre minderjährigen Kinder entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.
Leistungsbefreiung
Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund von Höherer Gewalt (z.B. Unwetter, Brand, behördliche Anordnung, Pandemie, Streik) unmöglich oder unzumutbar, so ist der Veranstalter von seiner Leistungspflicht befreit.
Haftungsausschluss bei Ausfall
Im Falle einer Absage oder eines Abbruchs der Veranstaltung aufgrund von Höherer Gewalt bestehen keine Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegen den Veranstalter (z.B. für Reisekosten, Hotelbuchungen oder Garderobe). Etwaige Rückerstattungen von Ticketpreisen richten sich nach den vorhandenen finanziellen Mitteln des Orgateams nach Abzug bereits getätigter, nicht stornierbarer Ausgaben.
§ 4 – Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall einer Regelungslücke.